TÜV Rheinland rät: Elternzeit für Weiterbildung nutzen Anspruch auf Wiederanstellung gesetzlich geregelt Köln (ots) – Über die Hälfte der frisch gebackenen Mütter würde nach der Elternzeit gerne wieder arbeiten, belegt ein Bericht des Familienministeriums. “Doch ist der Wiedereinstieg mit einigen Hürden verbunden”, betont Dr. Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin von TÜV Rheinland. So hat sich die Technik [...]
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