Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Kraft. Demnach müssen Ärztinnen und Ärzte Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung informieren. Hierzu hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Handreichung für Schwangere erstellt, die sie bei ihrem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erhalten.
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Kein Kind zu wollen ist heute glücklicherweise kein Drama mehr!
Ich habe den ganzen Tag lang mit mir gerungen, ob ich diesem Thema auf diesem Blog Raum geben soll. Und eigentlich wollte ich eher nicht. Andererseits, dieser Blog konzentriert sich auf die Zeit der Schwangerschaft – und eben alles, was damit zu tun hat – also auch das Thema Schwangerschaftsabbruch.
Heute morgen wurde ich via Twitter auf einen Artikel in der FreiWeltNet aufmerksam: Abtreibung ist noch ein Tabuthema. Ich hab ihn erstmal kopfschüttelnd gelesen und schließlich als Stimmungsmache für einen Buchverkauf abgetan. Und mehr als diese Erwähnung will ich diesem Artikel auch nicht schenken.
Aber ich glaube, ich will meine Meinung zu diesem Thema deutlich machen. Ich bin mir ganz sicher, dass es sich keine Frau mit der Entscheidung leicht macht, die Schwangerschaft abzubrechen. Keine. Und ich bin ebenso der Meinung, dass jede Frau ein absolut unantastbares Recht auf Selbstbestimmung hat! Wenn sie sich dazu entscheidet, ihre Schwangerschaft zu beenden, dann ist das ihr Recht! Ich finde, unsere Gesellschaft hat mit der Aufhebung des alten $ 216 in ihrer Entwicklung schon einen Schritt nach vorne gemacht, und trotzdem gibt es immer noch zuviele Hürden, wenn sie sich für einen Abbruch entscheidet.


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