Anders als in den USA haben wir hier in Deutschland ein relativ gut funktionierendes Krankenkassensystem. Sie sind schwanger? Dann müssen Sie sich schon mal über die Kostenübernahme für die Entbindung in einem Krankenhaus keine Sorgen machen. Auch die Betreuung durch eine Hebamme ist in den wesentlichen Zügen über die Krankenkasse geregelt. Wenn die Hebamme selbst keine Kassenzulassung hat, müssen Sie die Kosten halt vorstrecken und hinterher mit der Kasse abrechnen, Sie bekommen also Ihr Geld wieder.
Wenn Sie zur Entbindung in ein Geburtshaus gehen wollen, werden Sie etwas zuzahlen müssen, da das aber von vornherein feststeht, kommen auch von daher keine unangenehmen Überraschungen auf Sie zu. Selbst die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs wird in der Regel von der Kasse bezahlt – also auch hier eine gute Absicherung.






Julia Schulze
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